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ESG und CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung)

ESG steht für Environmental, Social und Governance (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Bedeutung in der Praxis

Berichtet werden Kennzahlen etwa zu Emissionen, Energieverbrauch, Lieferkette und Arbeitsbedingungen. Das erfordert Daten aus vielen Quellen: ERP, HCM, Einkauf, Produktion. Welche Unternehmen ab wann berichten müssen, wird derzeit politisch angepasst und sollte aktuell geprüft werden. Wichtig ist eine belastbare Datenqualität.

Beispiel

Ein Unternehmen ermittelt den Energieverbrauch je Produkt aus den Daten der Fertigung und ordnet Lieferanten Nachhaltigkeitskennzahlen zu. Das ERP-System liefert dafür Mengen und Materialdaten.

Abgrenzung

Die Lieferkettensorgfaltspflicht regelt Menschenrechte und Umwelt in Lieferketten. ESG und CSRD betrachten das Gesamtbild und die Berichterstattung.

Verwandte Begriffe