Die Lieferkettensorgfaltspflicht verpflichtet Unternehmen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette zu erkennen, zu bewerten und zu mindern. In Deutschland regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Pflichten, auf EU-Ebene gibt es eine Richtlinie, deren Anwendung noch angepasst wird.
Bedeutung in der Praxis
Betroffene Unternehmen führen Risikoanalysen für Lieferanten durch, legen Maßnahmen fest, dokumentieren und berichten. Das ERP-System und SRM liefern Lieferantenstamm, Herkunftsländer und Bewertungen. Auch Zulieferer kleinerer Unternehmen werden von Kunden zu Auskünften aufgefordert.
Beispiel
Ein Händler bewertet seine Lieferanten nach Land, Branche und Risiko. Bei hohem Risiko verlangt er Audits und Nachweise und dokumentiert das Ergebnis im System.
Abgrenzung
Die CSRD verlangt die Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Die Lieferkettensorgfaltspflicht verlangt konkretes Handeln gegenüber Lieferanten.